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Steuern und Buchhaltung für Heilpraktiker: ohne Kopfschmerzen

Umsatzsteuerbefreiung, EÜR und Rücklagen: was das Finanzamt von deiner Heilpraxis erwartet, verständlich erklärt, damit du entspannt bleibst.

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Tobias Wolfrum

21. August 2026 · 2 Min. Lesezeit

Steuern und Buchhaltung für Heilpraktiker: ohne Kopfschmerzen

Steuern und Buchhaltung, bei diesen Worten wird vielen Gründern flau. Dabei ist deine Situation als Heilpraktiker angenehm überschaubar. Wenn du ein paar Grundlagen verstehst, verliert das Thema seinen Schrecken.

Deine Buchhaltung ist einfach

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Über den Autor

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Tobias Wolfrum

Coaches & Berater

Seit über 16 Jahren begleite ich Gründer und Unternehmer bei klaren Entscheidungen, wirksamer Positionierung und dem Aufbau tragfähiger Vertriebs- und Unternehmensstrukturen. Über 150 begleitete Karrieren, mehr als fünf eigene Firmengründungen und bis zu 80 Mio. € Umsatzverantwortung prägen meine Arbeit. Mein Ansatz verbindet strategische Führung, praktische Umsetzung und moderne Automatisierung: Wir schaffen Klarheit durch Daten, Struktur und Umsetzung – damit aus Reichweite Umsatz und aus Ideen funktionierende Unternehmen werden. KI setze ich dort ein, wo sie echte Entlastung bringt, nicht als Trend. Als nach AZAV zertifizierter Existenzgründerberater begleite ich auch den Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – förderfähig über AVGS und BAFA. Mein Leitsatz: Nicht mehr versuchen. Das Richtige tun.

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